Kosten

Kinder gesetzlich versichert
Nach einer eingehenden individuellen Beratung wird vor Beginn der eigentlichen Behandlung bei gesetzlich Versicherten eine KIG- Einstufung vorgenommen und ein detaillierter Kosten- voranschlag erstellt, der bei der Krankenversicherung eingereicht wird (KIG = „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“ seit 2002 eingeführt, bei Grad 3, 4 und 5 erfolgt die Kostenübernahme durch die GKV nach der geltenden gesetzlichen Regelung des SGB V § 12 - ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich -, bei Grad 1 und 2 nicht).

 

Erwachsene gesetzlich versichert

Bei den Erwachsenen (ab dem 18. Geburtstag und älter) trifft dies leider nicht mehr zu, es sei denn neben der Zahnspange wäre auch eine zusätzliche Kieferoperation notwendig (kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung). Ansonsten ist die kieferorthopädische Behandlung eine Privatleistung.

 

Kinder und Erwachsene privat versichert

Bei den privaten Krankenkassen hängt vieles von Ihrem persönlichen Leistungsumfang des Versicherungsvertrages ab, dabei sind Umfang und Höhe der Kostenübernahme individuell verschieden. Prinzipiell übernehmen die privaten Versicherungen eine kieferorthopädische Behandlung. Wir erstellen aufgrund der Anfangsdiagnostik einen Behandlungsplan/Kostenvoranschlag, anhand dessen der Patient vor der Behandlung mit seiner Krankenkasse klären sollte, ob und in welchem Umfang eine Erstattung gewährleistet ist. Weitere Fragen bezüglich Ergänzungsleistungen/ Wahlleistungen (kein Bestandteil der GKV), wie zum Beispiel zahnfarbene Bracketmaterialien, superelastische Bögen, funktionstherapeutische Maßnahmen, Kleberetainer etc., die die Behandlung von Beginn der Diagnose bis zum Ende beschleunigen, effizienter und komfortabler machen und langfristig stabilisieren, besprechen wir gerne in Ruhe mit Ihnen in unserer Praxis.