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Kosten

Transparente Information zu Kostenübernahme und Versicherungsleistungen.

Kinder gesetzlich versichert

Nach einer eingehenden Beratung wird vor Behandlungsbeginn eine KIG-Einstufung vorgenommen und ein Kostenvoranschlag erstellt, der bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen, eingeführt 2002) entscheidet über die Kostenübernahme durch die GKV.

  • KIG 3, 4 und 5: Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen
  • KIG 1 und 2: Keine Kostenübernahme durch die GKV – die Behandlung ist selbst zu tragen
  • Grundlage ist § 12 SGB V – ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich

Erwachsene gesetzlich versichert

Ab dem 18. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in der Regel nicht mehr. Eine Ausnahme gilt, wenn zusätzlich zur Zahnspange eine Kieferoperation notwendig ist.

  • Kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung: Kostenübernahme durch die GKV möglich
  • Reine Zahnspange: Privatleistung – die Kosten trägt der Patient selbst

Kinder und Erwachsene privat versichert

Privat Versicherte erhalten grundsätzlich eine Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlungen – Umfang und Höhe hängen jedoch vom jeweiligen persönlichen Versicherungsvertrag ab. Wir erstellen nach der Anfangsdiagnostik einen detaillierten Behandlungsplan und Kostenvoranschlag, den Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären sollten.

  • Kostenvoranschlag: Erstellen wir nach der Diagnostik – zur Klärung mit Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn
  • Ergänzungsleistungen wie zahnfarbene Brackets, superelastische Bögen oder Kleberetainer beschleunigen und stabilisieren die Behandlung
  • Alle Wahlleistungen besprechen wir gerne persönlich und in Ruhe mit Ihnen in unserer Praxis