Transparente Information zu Kostenübernahme und Versicherungsleistungen.
Nach einer eingehenden Beratung wird vor Behandlungsbeginn eine KIG-Einstufung vorgenommen und ein Kostenvoranschlag erstellt, der bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen, eingeführt 2002) entscheidet über die Kostenübernahme durch die GKV.
Ab dem 18. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in der Regel nicht mehr. Eine Ausnahme gilt, wenn zusätzlich zur Zahnspange eine Kieferoperation notwendig ist.
Privat Versicherte erhalten grundsätzlich eine Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlungen – Umfang und Höhe hängen jedoch vom jeweiligen persönlichen Versicherungsvertrag ab. Wir erstellen nach der Anfangsdiagnostik einen detaillierten Behandlungsplan und Kostenvoranschlag, den Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären sollten.